Ohne Ärzte geht im Medizinrecht - wie wir finden - ziemlich wenig. An sich gar nichts.
Wir betreiben hier keine Werbung für Ärzte oder Firmen, sondern wollen Sie sachlich über unser Beraterteam informieren, das uns - falls erforderlich - begleitend unterstützt. Die nachfolgend genannten Ärzte empfehlen wir hier auch nicht unmittelbar für Ihre Behandlung, wir makeln auch nicht mit ärztlichen Dienstleistungen. Die Ärzte sind unsere (sehr sorgfältig ausgewählten) Berater und zunächst einmal sonst nichts.
Um sinnvolle und effektive Arbeitsergebnisse zu bewirken, befinden wir uns, wie angedeutet, in ständiger Zusammenarbeit unter anderen mit zahlreichen Fach(zahn)ärzten. Wenn Sie uns als Patient (f/m) beauftragen, sorgen diese in komplizierten Fällen für externen Sachverstand.
Die Position des leitenden, humanmedizinischen Gutachters wird ab dem 7.7.2007 durch einen hoch erfahrenen Facharzt für Allgemeinchirurgie und Orthopädie aus dem Rhein-Neckar-Kreis übernommen, der zurzeit aus verschiedenen Gründen nicht namentlich in der Öffentlichkeit benannt werden möchte. Auf Anfrage teilen wir Ihnen, nachdem Sie uns mandatiert haben, ggf. seinen Namen und seine Praxisadresse mit.
Die zahnmedizinische Begutachtung meiner Kanzlei hat zum 7.6.2010 gewechselt: Nun berät mich ein neues, mehrköpfiges Team aus Zahnärzten unterschiedlicher Fachbereiche. Betreffend der Namensnennung gilt dasselbe.
Bei internationalen Mandanten unterstützt uns die Firma (Member of BdÜ) BraNek.
Alle steuerrechtlichen Belange werden abgestimmt und geklärt mit der Steuerberaterkanzlei Leibrock & Coll.
Arzneimittelrechtliche Fragestellungen untersucht gerne der staatlich geprüfter Chemotechniker Karlpeter Orth.
Der uns weiter beratende Stab von ca. 20 Fachärzten für Medizin und Zahnmedizin möchte, da noch nicht im Ruhestand befindlich, aus berufsrechtlichen und weiteren Gründen kann aus Platzgründen nicht nicht namentlich genannt werden (u.a. Fachärzte für Allgemeinmedizin, Anästhesie, Innere Medizin, Gynäkologie, Dermatologie, Allgemeine Zahnmedizin u.a.m.).
Hinweise: Wir vermitteln keine medizinischen Gutachten bzw. Gutachter an Personen, die uns nicht mandatiert haben, da Anwälte keine Maklertätigkeit ausüben dürfen. Bei übernommenen Mandaten haftet im Aussenverhältnis zu den Mandanten nur der das Mandat bearbeitende Rechtsanwalt, nicht ein eventuell beratender Fach(zahn)arzt.