|
 |  | 
Der Gründer und Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Martin Schmid, ist
- vertretungsberechtigt an allen Gerichten Deutschlands ausser dem Bundesgerichtshof (in Zivilsachen), an dem nur ca. 31 Kollegen in Deutschland via einer Sonderzulassung postulationsfähig sind,
- nachweisbar seit dem allerersten Tag seiner Zulassung als Anwalt schwerpunktmässig im Bereich Medizinrecht tätig gewesen,
- besitzt jeweils zwei universitäre Prädikatsexamina,
- langjährige Prozess- und Beratungserfahrung,
- seit 1984 im Eigenstudium erworbenes, breites Basiswissen im Bereich der Allgemeinen Medizin und
- nochmals weiter vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Zahnmedizin sowie
- die Mitgliedschaft im Deutschen Who is Who und
- verfügt nach 14-jähriger Tätigkeit im Sanitäts- und Rettungsdienst des DRK auch über ganz praktische Erfahrungen im Gesundheitswesen.
Leistungsspektrum
- Individualberatung von Einzelfällen
- Prozessvertretung im gesamten Medizinrecht
- risikominimierende Schadensprävention
- second-opinion-service
- Gutachten über Erfolgsaussichten von Klagen und Rechtsmitteln gegen Urteile im Medizinrecht, insbesondere Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht
Mitgliedschaften
-
Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
-
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
-
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DGZMK
-
Deutsche Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde DGÄZ
- Deutsche Gesellschaft für moderne Zahnheilkunde DGMZ
- Verein zur Förderung des Deutschen, Europischen und Internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik der Universitäten Mannheim und Heidelberg
-
Who is Who Deutschland
u.v.a.m.
|  |
|
 |  |  |
|
|
|  |
|
 |
 |
 |
|