Wir nehmen Sie und Ihr Problem ernst.
Das bedeutet: Egal, ob wir Sie als Patient oder als Arzt vertreten, wir verklagen, falls nötig, alles und jeden, ohne irgendwelche Ansehung von Person, Namen, Titeln, Reputation, wir legen uns mit allen und jedem an, verklagen notfalls Richter wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, zeigen, wenn es sein muss, Professoren wegen des Verdachts der Falschbehandlung oder Falschbegutachtung bei der Staatsanwaltschaft an, mit anderen Worten, wir gelten bei unseren Prozessgegnern gemeinhein als eine etwas "schwierige Kanzlei". Kein Kommentar dazu, wir definieren es anders:
Die Kanzlei setzt sich (im Rahmen ihrer eigenen Berufsauffassung) maximal für die Mandanten ein.
Dies ist unser gesetzlich vorgegebener Auftrag als unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wir nehmen ihn wahr.
Unsere Arbeitsprinzipien sind seriös:
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Juristische und medizinische sowie zahnmedizinische Fachkompetenz.
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Ausgesprochene Freundlichkeit und absolute Ehrlichkeit gegenüber den Mandanten.
- Akzeptabler Tonfall und gebotene Höflichkeit gegenüber dem Prozessgegner, dieses, soweit und so lange von dort aus seriös vorgetragen und gehandelt wird, falls die Gegenseite gegen dieses unausgesprochene, gegenseitige Agreement auch nur ein einziges Mal verstößt, sofortige Beendigung jeglicher Verhandlungsbereitschaft, Intensivierung der Rechtsvertretung bis an die Grenze des anwaltlichen Standes- bzw. Berufsrechts und Ausnutzung aller Instanzen, notfalls bis zum EuGH.
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Wo immer es noch möglich ist, sich noch zu beherrschen, keinen lauten und damit eher peinlichen Auftritt vor Gericht, dies auch bei den sogenannten "problematischen Gerichten", von denen uns aus unzähligen, quer durch Deutschland geführten Prozessen einige (wenige) gut bekannt sind, sondern seriöse Argumentation und danach ggf. zielorientierte Nutzung der zur Verfügung stehenden Rechtsmittel.
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Zusammenarbeit und wirksame Synergie mit seriösen Kollegen.
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Mandantenzentrierte, vorurteilsfreie Arbeit am Fall.
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Falls dies im Einzelfall zweckmässig erscheint, Versuch der außergerichtlichen Einigung unter Anwendung der Harvard-Methodik im Mediationsverfahren.
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Gelingt dies nicht, erneut kompromisslose Interessenvertretung unter Einsatz aller noch legalen Mittel.
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Verzicht auf relative Nebensächlichkeiten wie Sektempfänge in der Kanzlei, Vorträge, Veröffentlichungen, übertrieben dimensionierte Kanzleiräume usw.
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Keinen Zeitaufwand für indirekte Werbung wie wissenschaftliche Veröffentlichungen, juristische Schulungen usw., der sodann für die Arbeit am Fall fehlen würde.
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Keinerlei Abhängigkeit von Dauermandaten und damit völlige Freiheit und Unerpressbarkeit in der Berufsausübung.
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Keine Übernahme von - noch in einer Instanz laufenden - Fällen, die bereits andere Rechtsanwälte bearbeitet haben und die Sie von dort wegen mangelnder Sachkunde während der laufenden Instanz abziehen wollen (nach Beendigung der Instanz können Sie gerne unseren Berufungs-Notdienst in Anspruch nehmen, bitte klicken Sie unter dem entsprechenden button).
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Sofern wir auf Patientenseite arbeiten, keine Strafanzeige gegen den behandelnden Arzt - dies bringt Ihnen keinen Cent Schmerzensgeld und Ihre Rechtsverfolgung auch ansonsten definitiv nicht voran, sondern kann sie im Gegenteil sogar behindern (z.B. können Verfahren vor Gutachterkommissionen hierdurch unzulässig werden). Strafanzeigen gegen Ärzte wegen Behandlungsfehlern halten wir, obwohl andernorts ununterbrochen praktiziert, für nahezu fehlerhaftes, anwaltliches Vorgehen.
Die Anzahl der Haftpflichtfälle wegen anwaltlichen Fehlern im Medizin- und Zahnmedizinrecht von RAuFAMedR Martin Schmid: Null (wird täglich überprüft und ggf. korrigiert).
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Medizinrecht online
Medizinrecht ist abstrakt.
Die Fallbeurteilung richtet sich nahezu immer nur nach klaren Fakten, die aus den Krankenakten erschlossen werden. Abrundender Informationsaustausch muss erfolgen, kann aber auch telefonisch statt finden. Sie müssen heutzutage also Ihre Zeit nicht mehr durch Hin- und Rückfahrt sowie Herumsitzen in Kanzleien vergeuden. Beauftragen Sie uns online, wir kontaktieren Sie schnellstens telefonisch und führen alle Routinemassnahmen in jeglichem Gebiet des Medizinrechts standartisiert, präzise und sozusagen automatisch nach DIN durch. An jeder entscheidenden Schnittstelle des Falles besprechen wir das weitere Vorgehen mindestens telefonisch.
Über 50 % unserer Mandanten nutzen bereits dieses Angebot, insbesondere dann, wenn sie weiter entfernt wohnen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auf Wunsch aber fast jederzeit auch sehr gerne zum persönlichen Gespräch im Büro zur Verfügung.
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Was wir aber (leider) nicht leisten können:
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Jederzeitige, sofortige Erreichbarkeit des Anwalts am Telefon - da wir, wie erwähnt, bundesweit arbeiten und tagsüber fast immer bei Gerichten in ganz Deutschland sind. Sie werden aber normalerweise am selben Tag, meistens eher abends, allerspätestens jedoch am nächsten Vormittag kontaktiert. In (eher seltenen), echten Notfällen versuchen die Sekretärinnen, Sie auf das Handy oder das Autotelefon umzuschalten.