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Der Gründer und Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Martin Schmid, ist

vertretungsberechtigt an allen Gerichten Deutschlands ausser dem Bundesgerichtshof (in Zivilsachen), an dem nur ca. 31 Kollegen in Deutschland via einer Sonderzulassung postulationsfähig sind, 

nachweisbar seit dem allerersten Tag seiner Zulassung als Anwalt schwerpunktmässig im Bereich Medizinrecht tätig gewesen,

besitzt jeweils zwei universitäre Prädikatsexamina,

langjährige Prozess- und Beratungserfahrung,

seit 1984 im Eigenstudium erworbenes, breites Basiswissen im Bereich der Allgemeinen Medizin und

nochmals weiter vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Zahnmedizin sowie

die Mitgliedschaft im Deutschen Who is Who und 

verfügt nach 14-jähriger Tätigkeit im Sanitäts- und Rettungsdienst des DRK auch über ganz praktische Erfahrungen im Gesundheitswesen.

Leistungsspektrum

Individualberatung von Einzelfällen 

Prozessvertretung im gesamten Medizinrecht

risikominimierende Schadensprävention

second-opinion-service 

Gutachten über Erfolgsaussichten von Klagen und Rechtsmitteln gegen Urteile im Medizinrecht, insbesondere Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht

Mitgliedschaften

Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.

Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht

Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DGZMK

Deutsche Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde DGÄZ

Deutsche Gesellschaft für moderne Zahnheilkunde DGMZ

Verein zur Förderung des Deutschen, Europischen und Internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik der Universitäten Mannheim und Heidelberg

Who is Who Deutschland

u.v.a.m.