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Der Gründer und Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Martin Schmid, ist
- vertretungsberechtigt an allen Gerichten Deutschlands ausser dem Bundesgerichtshof (in Zivilsachen), an dem nur ca. 31 Kollegen in Deutschland via einer Sonderzulassung postulationsfähig sind,
- nachweisbar seit dem allerersten Tag seiner Zulassung als Anwalt schwerpunktmässig im Bereich Medizinrecht tätig gewesen,
- besitzt jeweils zwei universitäre Prädikatsexamina,
- langjährige Prozess- und Beratungserfahrung,
- seit 1984 im Eigenstudium erworbenes, breites Basiswissen im Bereich der Allgemeinen Medizin und
- nochmals weiter vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Zahnmedizin sowie
- die Mitgliedschaft im Deutschen Who is Who und
- verfügt nach 14-jähriger Tätigkeit im Sanitäts- und Rettungsdienst des DRK auch über ganz praktische Erfahrungen im Gesundheitswesen.
Leistungsspektrum
- Individualberatung von Einzelfällen
- stand-by-consulting (Beraterverträge)
- Prozessvertretung im gesamten Medizinrecht
- risikominimierende Schadensprävention
- second-opinion-service
- Gutachten über Erfolgsaussichten von Klagen und Rechtsmitteln gegen Urteile im Medizinrecht, insbesondere Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht
- Konfliktmediation in Arztpraxen und Kliniken
- Analyse und Optimierung von Praxis- und Klinikstrukturen sowie stand-by-Beratung
- start-up-Gründung und Dauercoaching von Privat(zahn)kliniken
Mitgliedschaften
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Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
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Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
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Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DGZMK
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Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde DGAEZ
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Deutsche Gesellschaft für Moderne Zahnheilkunde DGMZ
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Interdisziplinärer, Zahnärztlicher Arbeitskreis IZAK
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Verein zur Förderung des Deutschen, Europischen und Internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik der Universitäten Mannheim und Heidelberg
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Who is Who Deutschland
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u.v.a.m. |  | |  |  |  | |
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