Der Gründer und Inhaber der Kanzlei, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Martin Schmid, ist
vertretungsberechtigt an allen Gerichten Deutschlands ausser dem Bundesgerichtshof (in Zivilsachen), an dem nur ca. 31 Kollegen in Deutschland via einer Sonderzulassung postulationsfähig sind,
nachweisbar seit dem allerersten Tag seiner Zulassung als Anwalt schwerpunktmässig im Bereich Medizinrecht tätig gewesen,
besitzt jeweils zwei universitäre Prädikatsexamina,
langjährige Prozess- und Beratungserfahrung,
seit 1984 im Eigenstudium erworbenes, breites Basiswissen im Bereich der Allgemeinen Medizin und
nochmals weiter vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Zahnmedizin sowie
die Mitgliedschaft im Deutschen Who is Who und
verfügt nach 14-jähriger Tätigkeit im Sanitäts- und Rettungsdienst des DRK auch über ganz praktische Erfahrungen im Gesundheitswesen.
Leistungsspektrum
Individualberatung von Einzelfällen
Prozessvertretung im gesamten Medizinrecht
risikominimierende Schadensprävention
second-opinion-service
Gutachten über Erfolgsaussichten von Klagen und Rechtsmitteln gegen Urteile im Medizinrecht, insbesondere Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht
Mitgliedschaften
Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde DGZMK
Deutsche Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde DGÄZ
Deutsche Gesellschaft für moderne Zahnheilkunde DGMZ
Verein zur Förderung des Deutschen, Europischen und Internationalen Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik der Universitäten Mannheim und Heidelberg
Who is Who Deutschland
u.v.a.m.