Wir kommen zu Ihnen.
Bundesweite Rechtsvertretung - auswärtige Sprechtage - Mandatsführung auf Wunsch sogar ohne jeden Bürobesuch durch Nutzung unserer online-Kanzlei - funktioniert das überhaupt?
Unsere klare und durch zahlreiche Prozesse belegte Antwort: Ja. Die modernen Zeiten haben sich endlich auch in der Anwaltschaft durchgesetzt.
Zunächst zu dem Thema
"Auswärtige Sprechtage":
Ab 1.6.2007 dürfen Anwälte sowohl Zweigstellen einrichten als auch sog. "auswärtige Sprechtage" durchführen. Wir haben uns vorläufig für auswärtige Sprechtage entschieden. Es macht organisatorisch wenig Sinn, 50-100 voll ausgestattete Zweigstellenkanzleien quer durch ganz Deutschland einzurichten, die dann doch öfters leer stehen würden.
Dies bedeutet: In allen Fällen, die in der Bedeutung über einer gewissen Minimalgrenze liegen, führen wir für Sie in Zusammenarbeit mit einer bekannten Unternehmenskette, die sog. "Tagesbüros" vermietet,
Samstags von 13-18 Uhr auswärtige Sprechtage
durch. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse per Telefon, Telefax oder unter dem button "Online-Anfrage".
Wir kommen zu Ihnen!
Auf Wunsch auch nach Hause.
Nun zu dem generellen Thema
"Bundesweite Vertretung":
Im Zeitalter der modernen Kommunikationsmittel (Telefon, Telefax, e-Mail, Internet) sind wir für Sie so einfach erreichbar, als ob Sie gegenüber unserem Haus wohnen würden.
Wir gehen bei der Fallarbeit immer mit einem erprobten und standartisierten Verfahren vor. In einem Erstberatungsgespräch, das entweder telefonisch, in der Kanzlei oder bei Ihnen statt findet.
Anschliessend entscheiden wir über die weitere Vorgehensweise. Auch diese ist, je nach Sachlage, genauestens standartisiert. Sie erhalten alle ein- und ausgehenden Schriftstücke entweder gleichtägig über Ihr Telefax oder mit einem Tag Verzögerung per Post. Unterdessen stehen wir Ihnen für allfällige Probleme und Fragen natürlich jederzeit zur Verfügung.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, beauftragen wir keine unerfahrenen oder mit dem Fall nicht vertrauten Korrespondenzanwälte, sondern reisen persönlich an. Nicht selten wird es nötig sein, sich zur Vorbereitung der Gerichtsverhandlung persönlich und ausführlich zu besprechen. Auch dies ist für uns kein Problem.
Wir können Sie in Ihrem eigenen Interesse nur eindringlich vor der "next-door-Mentalität" warnen. Weil Ihr netter, freundlicher Rechtsanwalt, den sie seit Jahrzehnten kennen und der Sie damals bei der Scheidung oder Ihrem Unfall so gut vertreten hat, so praktisch bei Ihnen gleich um die Ecke wohnt, bedeutet dies noch nicht automatisch, dass sie oder er im Medizinrecht erfahren genug ist, um Ihre Interessen und Rechte (gegen einen erfahrenen Medizinrechtler auf der Gegenseite) angemessen zu wahren. Wer behauptet, Medizinrecht sei praktisch nichts anderes als allgemeines Zivilrecht, irrt sich und/oder lügt Sie an. Wir begrüssen die Existenz der Allgemeinanwälte ehrlich und nachhaltig. Aber würden Sie sich für eine Gehirnoperation in das nächste, allgemeine Kreiskrankenhaus begeben? Wir jedenfalls nicht. Nur der Titel Fachanwalt bietet Ihnen die Gewähr, daß der Anwalt durch eine strukturierte Ausbildung (120 Zeitstunden) mit drei schriftlichen Leistungsnachweisen (à 5 Zeitstunden) gegangen ist, der Prüfungskommission der Anwaltskammer einen Fallkatalog vorlegen konnte, aus dem erheblich gesteigertes Fachwissen sowie umfangreiche, praktische Erfahrung hervor ging und seiner ständigen Fortbildungsverpflichtung in dem betreffenden Fachgebiet nachkommt.
Wenn Sie (unbegründete!) Schwellenängste vor dem Anruf oder dem Besuch bei einem Anwalt haben, mailen Sie uns einfach durch den untersten button eine Anfrage und schildern Sie uns kurz das Problem. Die Entgegennahme und erste Antwort auf Ihre e-Mail ist kostenfrei. Garantiert.
Und wie bewältigen wir den relativ großen Arbeitsaufwand? Durch perfektes timing und eine reibungslose Organisation. Denn unsere Kanzlei arbeitet für Sie und Ihre Interessen - an nahezu 365 Tagen im Jahr.
Abschließend nun noch zu unserer
"Online-Kanzlei":
Warum ist bei uns - auf Wunsch - nicht einmal ein einziger Kanzleitermin nötig?
Ich unterscheide zwischen personengebundenen und neutralen Rechtsgebieten. Erstere liegen dann vor, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt erforderlich ist. Beispiele: Strafrecht, Ehescheidungen. Medizinrecht ist dagegen in Wahrheit ein völlig neutrales Rechtsgebiet. Ob ein Anspruch existiert oder abzuwehren ist, kann (nur) aufgrund der Patientenakte, der OP-Protokolle, der Egebnisse bildgebender Verfahren (Rö, Sono, Szinti, CT, MRT), einer von Ihnen verfassten, recht detaillierten Problembeschreibung sowie der Aussagen zur Patientenaufklärung analysiert und entschieden werden. Man kann es auch so formulieren: Medizinrecht ist abstrakt. Sie können uns also sämtliche Informationen telefonisch oder schriftlich zur Verfügung stellen. Da Sie uns nur als Anwälte beauftragen und nicht heiraten wollen, ist ein Besuch in der Kanzlei streng genommen nicht erforderlich. Jedenfalls dann, wenn Sie, warum auch immer, unseren Service der auswärtigen Sprechtage nicht in Anspruch nehmen wollen. So praktizieren wir es seit Jahren mit weit entfernt wohnenden Mandanten und alles läuft reibungsfrei und perfekt ab. Sie sind natürlich immer herzlich willkommen! Andererseits haben Sie vielleicht auch Besseres zu tun, als stundenlang in Büros herum zu sitzen. Auch in diesem Falle nutzen Sie bitte unsere online-Kanzlei durch Hinterlegung Ihrer Telefonnummer am button "Online-Anfrage". Wir rufen Sie, so schnell es geht, zurück. Unsere statistischen Auswertungen zeigen, dass kein einziges derjenigen Mandate, bei denen sich der Mandant vor dem ersten Gerichtstermin nie persönlich bei uns befand, in auch nur irgendeiner Hinsicht zum Nachteil der Mandantschaft ausfiel.