In den USA sterben pro Jahr 44.000 - 98.000 Patienten durch Behandlungsfehler, in Deutschland etwa 18.000 (Tendenz steigend).
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Pro Jahr entstehen etwa 1.000.000 Verletzungen durch Behandlungsfehler.
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Pro Tag und Patient werden 1,7 Fehler begangen.
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Die Wahrscheinlichkeit eines Fehlers im stationären Bereich beträgt etwa 3,0 %.
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Medizinische Fehler liegen auf Platz 8 der Todesursachen.
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36 % der fehlerhaften Tätigkeiten ereignen sich während der stationären Behandlung in einem Lehrkrankenhaus, 20 % davon sind schwerwiegend oder tödlich.
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Umgerechnet auf die Verhältnisse der Industrie bedeutete dies ca. 2 unsichere Flugzeuglandungen auf dem Airport o´Hare pro Tag, 16.000 verlorene Briefe pro Stunde, 32.000 Falschbuchungen bei Banken pro Stunde.
(Quelle: Weingart et al. BMJ 2003; 320: 774-7, Mall et al. AINS 2001, 36; 321-330, Steel et al. NEJM 1981, 304: 638, 642; Denning WE written communication 191987).
Sie können, jedenfalls als Patient/in, die Gesamtproblematik des Medizinrechts nur dann ansatzweise begreifen, wenn Sie einige Grundstrukturen kennen. Wir versuchen, Ihnen diese nun - kurz, aber verständlich - näher zu bringen.
Woran liegt die eingetretene und immer schlimmer werdende Katastrophe des Deutschen Medizinrechts?
Im Arzthaftungsrecht darin, dass immer mehr Arbeit (immer mehr Menschen erkranken akut oder chronisch) durch immer weniger Personal im Krankenhaus erledigt werden muss. Weil der Arztberuf im Krankenhaus extrem unattraktiv geworden ist. Nachtschichten und asoziale Überstunden bis hin zu einer Arbeitszeit von 80 Stunden am Stück beeinträchtigen die Konzentration, was ebenfalls unweigerlich zu Fehlern führt. Es wird erwartet, dass die Zahl der Behandlungsfehler weiter explodieren wird. Im ambulanten Bereich haben Kassenärzte ein Regelleistungsvolumen (RLV), d.h. ihnen steht nur ein limitierter, finanzieller Spielraum für die Behandlung von gesetzlich versicherten (Kassen)Patienten pro Quartal zur Verfügung. Dass sich dies nicht gerade zugunsten der Qualität der Versorgung auswirken kann, ist vollkommen klar.
Im Arzt- und Krankenhausrecht darin, dass die zur Verfügung stehenden, finanziellen Ressourcen (ohne dramatische Beitragserhöhungen) der GKV immer enger werden. Durch die anstehende Einführung des Basistarifs der PKV, aus unserer Sicht eine Mogelpackung, ist die Existenz zahlreicher Praxen endgültig bedroht.
Im medizinischen Versicherungsrecht darin, dass auch bei den Krankenversicherungen langsam das Geld knapp wird und Leistungen drakonisch gekürzt oder - bei der gesetzlichen Krankenversicherung - gleich ganz aus dem Katalog heraus gestrichen werden - obwohl sie sinnvoll und nötig wären.
Warum ändert das niemand?
Das medizinische Versorgungssystem wird unweigerlich immer weiter zusammen brechen, da in das System immense Geldsummen gepumpt werden müssten - die aber nirgendwo vorhanden sind. Die wohl einzige Möglichkeit wären drastische Beitragserhöhungen der Krankenkassen und privaten Krankenversicherern. Diese Maßnahmen wären jedoch überaus unpopulär und werden daher unterlassen. Politisch verständlich, jedoch unweigerlich mit den oben beschriebenen Folgen behaftet.
Diese Entwicklungen sind vollkommen inakzeptabel.
Für Sie als Patienten. Und für Sie als Ärzte.
Wir können sie zwar nicht grundlegend ändern, aber versuchen, der Katastrophe im Rahmen unserer Möglichkeiten wenigstens punktuell entgegen zu wirken.
Es ist höchste Zeit, zu handeln. Hierfür machen wir uns stark. Täglich immer wieder neu.
Damit Sie als Patient weniger Angst haben müssen. Und Sie als Arzt besser schlafen können.
Wir haben jeden Tag die win-win-Situation Arzt-Patient im Auge. Unser Bestreben ist es, das Verhältnis beider Seiten zu verbessern.
Da das Arzthaftungsrecht (gleiches gilt für das Zahnarzthaftungsrecht) nach häufig vertretener, vermutlich falscher Meinung das Zentrum des Deutschen Medizinrechts darstellt, möchten wir Ihnen hier die essentials darstellen:
"Behandlungsfehler" sind schuldhaft-vermeidbare Verstösse gegen den aktuellen Standart des betroffenen, medizinischen Fachbereichs im fraglichen Behandlungsjahr, die ein eventuelles stattgefundenes Abweichen von Richt- oder Leitlinien im konkreten Fall nicht rechtfertigen können. Die Patientenseite trägt die volle Beweislast für den Behandlungsfehler, den Schaden und den ursächlichen Kausalzusammenhang zwischen beidem. Dies ist der Grund dafür, weshalb nach durchschnittlichen Schätzungen nur etwa 30 % der Patientenklagen, die auf dem Argument des sog. Behandlungsfehlers basieren, erfolgreich sind.
"Aufklärungsdefizite" sind Fehler in der Risiko- oder Verlaufsaufklärung, die sich dann ursächlich zu einem vorgetragenen Schaden auswirken, wenn die Patientenseite hinreichend glaubhaft darlegen kann, dass sie sich bei ordnungsgemässer Aufklärung für eine sog. "echte Behandlungsalternative in einer niedrigeren Risikogruppe" entschieden hätte. Die regelrechte Patientenaufklärung hat - abgesehen von der sog. Verlaufsaufklärung - die Behandlerseite nachzuweisen, die Patientenseite sodann, dass sie sich für eine andere Behandlung (oder gar keine) entschieden hätte.
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Das Lesen dieser homepage dauert inclusive links etwa 10-15 Minuten. Weil wir Ihnen möglichst viele, interessante Informationen zur Verfügung stellen wollten. Wir hoffen sehr, dass Sie so lange Zeit haben. Wenn Sie heute aber leider nur die absoluten essentials lesen wollen, klicken Sie sich bitte hier entlang zu unserer ganz kleinen hp.
Bitte bleiben Sie aber hier - Ihr Anliegen muss Ihnen diese Zeit einfach wert sein.
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