Als Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht erheben wir den Anspruch, uns nicht nur mit Arzthaftungsrecht, sondern auch mit den weiteren, wichtigen Bereichen des Medizinrechts zu befassen.
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Diese sind - neben dem natürlich auch hier vertretenen Arzt- und Zahnarzthaftungsrecht - folgende Themenbereiche:
- Approbationsrecht
- Belegarztrecht
- Berufsgerichtsverfahren
- Disziplinarrecht
- DRG-Problemfeld
- EBM/HVM-Probleme
- Ermächtigungen
- Gebührenrecht GOÄ/BEMA-GOZ
- Gründung und stand-by-coaching von Privatkliniken und Privatzahnkliniken
- IGEL-Problembereich
- Integrierte Versorgung
- Klinikbedarfsplanung
- Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
- Medizinprodukterecht
- Nachbesetzungsverfahren
- Nachfolgeregelungen
- Praxisankauf und Praxisverkauf
- Praxisauseinandersetzungen
- Praxiscoaching durch Optimierung des Leistungsspektrums und der externen Präsentation
- Praxiskonfliktmediation
- Praxisnetze
- Plausibilitätsprüfungen
- Psychotherapeutenrecht
- Vertragsgestaltung bei Ärztepartnerschaften, Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, MVZ
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Zulassungsverfahren für Ärzte und Zahnärzte
sowie im Bereich des Medizinstrafrechts Fragestellungen betreffend
- Fahrlässiger Körperverletzung
- Fahrlässiger Tötung
- Unterlassener Hilfeleistung
- Betrug.
Hinweis: Wir arbeiten grundsätzlich nur mit aktiven, beratungsfähigen, sich den modernen Gegebenheiten des Medizinrechtssystems stellenden, zukunftsorientierten Ärzten zusammen. Sofern Sie glauben, sich nicht nur in der Medizin besser auszukennen als wir (was in der Tat der Fall ist), sondern auch im medizinjuristischen Bereich alles besser wissen und keinerlei gut gemeinte Ratschläge zu brauchen, suchen Sie sich bitte sogleich eine andere Kanzlei.