Zu unseren ebenfalls bundesweit vertretenen Aufgabenbereichen gehören Fälle aus dem originär medizinischen Versicherungsrecht, also zum Beispiel
- Krankenversicherungsrecht (Forderungen nach Krankentagegeld, Rechtsmittel gegen gekündigte Krankenversicherungsverträge u.a.)
- Berufsunfähigkeitsrecht (Ansprüche aus BU-Versicherungsverträgen)
- Kostenerstattungsansprüche aus ärztlichen und zahnärztlichen Heilbehandlungskosten gegen die gesetzliche oder private Krankenversicherung
- Forderungen gegen Berufsgenossenschaften.