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Zu unseren ebenfalls bundesweit vertretenen Aufgabenbereichen gehören Fälle aus dem originär medizinischen Versicherungsrecht, also zum Beispiel

  • Krankentagegeld (KTG)
  • Arbeitsunfähigkeit (AU)
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
  • Berufsunfähigkeit (BU)
  • Grad der Behinderung (GdB)
  • Kostenerstattungsansprüche aus ärztlicher und zahnärztlicher Heilbehandlung gegen die gesetzliche oder private Krankenversicherung