Zu unseren ebenfalls bundesweit vertretenen Aufgabenbereichen gehören Fälle aus dem originär medizinischen Versicherungsrecht, also zum Beispiel
- Krankentagegeld (KTG)
- Arbeitsunfähigkeit (AU)
- Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)
- Berufsunfähigkeit (BU)
- Grad der Behinderung (GdB)
- Kostenerstattungsansprüche aus ärztlicher und zahnärztlicher Heilbehandlung gegen die gesetzliche oder private Krankenversicherung