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Auch in diesem Bereich kehren viele, früher vertretenen Mandanten wieder zu uns zurück.

Jederzeit gerne.

Im vorbeugenden Senioren- und Patientenrecht - hier schließt sich wieder der Kreis zum Medizinrecht - kümmern wir uns um

  • die Gesamtberatung, Anfertigung und Neukonzeption von Patiententestamenten sowie allen Vorsorge- und Betreuungsvollmachten, falls gewünscht und in schwierigen Fällen, unter beratender Zusammenarbeit mit unseren Fachärzten,
  • die Durchsetzung Ihrer letzten, patientenbezogenen Verfügungen, sofern Sie befürchten, dass das betreuende Krankenhaus und/oder Ihre Angehörigen und/oder Betreuer Ihren letzten Willen missachten könnten (hierfür ist allerdings bereits zu Lebzeiten u.a. die Ausstellung einer konkreten Vollmacht erforderlich).

Wenn Sie vollkommen sicher sein wollen, nehmen Sie bitte zu rechtzeitig den vollkommen vertraulichen Kontakt zu uns auf.

Wir versprechen Ihnen, alles für Sie zu tun, um Ihren letzten Willen nicht nur zu formulieren und nachweisbar nieder zu legen, sondern, wenn gewünscht, auch vor Behörden und Gerichten durch zu setzen.

Hier geht es um die wohl schwierigste Variante des Medizinrechts - das Ende des Lebens oder die Vorbereitung hierauf. Aber auch hier zögern wir nicht, Ihnen zur Seite zu stehen.