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Medizinrecht = Recht und Medizin.

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Unsere (vielfach angegriffene) These: Man kann Medizinrecht als Anwalt nur dann sachgerecht vertreten, wenn man entweder selbst einen gewissen medizinischen Sachverstand besitzt und/oder über externen Rat durch Ärzte verfügt.

Sie suchen einen Fachanwalt, der nicht nur die juristische Hälfte des Rechtsbereichs beherrscht, sondern auch medizinische Kenntnisse besitzt, um mit dem Metier Medizinrecht überhaupt sachgerecht umgehen zu können?

Der den Unterschied zwischen LA und ITN genauso kennt wie den Inhalt der Begriffe (z.B.) NPP, virtuelle Endoskopie, perkutane Nukleotomie, RSO, WSR, CTG? Der weiß, wie man eine Krankenakte überhaupt lesen und auswerten kann oder dem Sie - wenn Sie als Arzt kommen - nichts erst alles Medizinische von Anfang an mühsam neu erklären und die Schriftsätze sozusagen selbst schreiben müssen?  

Dann sind Sie bei uns richtig.

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Medizinrecht gehört zu den kompliziertesten Rechtsgebieten Deutschlands.

Daher sollten Sie sich vor dem Fallbeginn genau überlegen, wem Sie ihre Rechtsangelegenheit anvertrauen. Wählen Sie am besten eine Kanzlei aus, die schon hunderte von Prozessen geführt hat. Denn die von manchen Anwälten verbreiteten Märchen, man könne im Medizinrecht mit der Gegenseite gut zu einer aussergerichtlichen Einigung kommen, sind - abgesehen von ganz eindeutigen Fällen, die nur sehr selten vorkommen - (leider) reine Phantasievorstellungen. Medizinrecht heisst in 99,5 % der Fälle beinharter Prozess und nichts anderes. 

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Zwei einfache Beispiele:

Hier sehen Sie, wie Medizinrecht funktionieren kann - oder schief geht.

1.) Sie monieren - als Patient - eine angebliche Falschbehandlung eines unangenehmen, schmerzhaften Bandscheibenvorfalls. Diese weit verbreitete Volkskrankheit kann nach dem aktuell anerkannten state of the art des Jahres 2007 mittlerweile durch ca. 25-30 verschiedene konservative, minimal-invasive oder auch operative Methoden behandelt werden. Alle weisen aber völlig unterschiedliche Vor- und Nachteile sowie Risikostrukturen aus! Sind Ihnen diese bekannt? Wahrscheinlich nicht. Das bedeutet: Pauschaler Vortrag, im konkreten Fall nicht lege artis behandelt worden zu sein, führt ohne genaue Kenntnis des medizinischen backgrounds mit gewisser Wahrscheinlichkeit in die Irre, da Sie als medizinischer Laie in der Regel weder wissen, ob eine andere Vorgehensweise das Risiko der eingetretenen Komplikation verringert hätte, noch, ob es sich bei der von Ihnen (im Nachhinein) bevorzugten Behandlungsvariante um eine sog. "echte" Behandlungsalternative gehandelt hätte. Und im Rahmen der Aufklärungsrüge zählt nur diese.

2.) Sie beanstanden eine nicht zutreffende Diagnostik, nehmen wir einmal den Fall des Mamma-CA`s (Brustkrebs). Im Laufe des Mandats stellt sich heraus, dass Sie - aus welchen Gründen auch immer - eine Operation verweigern oder verweigert hätten. Sie hätten sich (ich erlebte diese Konstellationen tatsächlich), warum auch immer, nicht operieren lassen. Was bedeutet das für unseren Fall? Es gilt die alte Grundregel: Diagnostik macht immer nur in einem einzigen Falle Sinn - wenn daraus auch tatsächlich die adäquaten, therapeutische Konseqenzen gezogen werden. Somit war der Prozess an dieser Stelle in Wahrheit zu Ende, denn selbst bei richtiger Diagnostik wäre der Mandantin kein Schaden entstanden, weil sie sich nicht hätte operieren lassen. 

Fazit:

Falscher Ansatz durch mangelnde Kenntnisse der Medizin -> akut drohender Prozessverlust.

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Ihr Vorteil:

Wir halten nicht nur - wie manche Grosskanzleien - einen oder zwei (dort i.d.R. direkt in der Kanzlei tätige bzw. angestellte) Fachärzte in unseren Reihen bereit, sondern (extern, frei und völlig neutral) beratende (Zahn)Ärzte aus nahezu allen (zahn)medizinischen Fachbereichen. Hierdurch bewirken wir externes know-how im aktuellen state-of-the-art 2008, und zwar in fast jedem (zahn)medizinischen Fachgebiet.

Belehren Sie uns, sofern Sie es besser wissen, bitte eines besseren, aber wir kennen bei bestem Wissen und Gewissen keine Anwaltskanzlei in Deutschland, die direkt beratende Fachärzte aus knapp 25 Fachbereichen unmittelbar vorhält (Stand, täglich geprüft: heute).

 

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