Hier fasst schmid.law.net ein ganz heißes Eisen an.
Medizinrecht besitzt mannigfache Schwierigkeiten und eines davon ist ein grundlegendes Problem.
Kein Richter kann den Fall ohne Einholung eines Gutachtens entscheiden. Das Gutachten wird von einem Sachverständigen verfasst. Er/sie ist in der Regel Universitätsprofessor(in).
Gutachter heißen daher zu Recht auch "Richter in weiß". Denn ihre Stellungnahme entscheidet letztlich den Prozess.
Wir wollen keine pauschalen Verdammungen aussprechen. Viele Ärzte liefern gute bis sehr gute, insbesondere neutrale Gutachten ab.
Eine kleine Minderheit von Deutschen Ärzten scheint sich jedoch in einem syndikatsähnlichen Bund zusammen geschlossen zu haben in der Absicht, die Patientenseite (und übrigens auch die Ärzteseite, dazu gleich), koste es, was es wolle, nicht zu ihrem Recht kommen zu lassen. Sie setzen willkürliche, zu knappe, schlecht, gar nicht begründete oder inhaltlich schlicht gelogene Gutachten ab, verschweigen persönliche Verbundenheit oder gar wirtschaftliche Abhängigkeit zu der Gegenseite und müssen nach unserer Auffassung daher unbedingt überführt und sodann öffentlich, am besten sogleich im SPIEGEL, angeprangert werden, um künftig keine Gutachteraufträge mehr zu erhalten.
Schlechte Gutachter kommen vielen Gerichten gerade gelegen, den sie können sich mit der höhnischen Leerformel "... und somit schließt sich die Kammer der überzeugenden und in sich widerspruchsfreien Meinung des Herrn Professor xy an..." bequem aus der Affaire ziehen. Und, ehrlich gesagt: Welcher Richter kann es schon besser wissen als ein Arzt?
Wenn Sie mit einem Anwalt zusammen gearbeitet haben, der die Fehler des Gutachtens nicht erkannte, haben Sie den Prozess eventuell bereits alleine wegen des falschen Gutachtens verloren. Denn neuer Vortrag gegen ein Gutachten in der Berufungsinstanz ist in der Regel (Ausnahme: Es sind neue, medizinische Tatsachen eingetreten) wegen des Verspätungsrechts der ZPO sofort ausgeschlossen. Anders herum: Sie hätten das Gutachten sofort bekämpfen müssen, Ihr Anwalt hat es aber unter Umständen wegen mangelnder Fachkenntnis im medizinischen Bereich nicht erkannt.
Wir unterstützen betroffene Patienten (und auch Ärzte, denn wir erleben es genauso auf Ärzteseite, dass z.B. ein Konkurrent dem beklagten Arzt aus Konkurrenzdenken und purer Feindseligkeit per falschem Gutachten bei sich bietender Gelegenheit "eins auswischen will") bei der Prüfung, ob ein Gutachten falsch war und der Prozess infolgedessen falsch entschieden wurde, im Rahmen unseres neuen Referats Gutachterhaftung.
Es ist eine Schande für die Deutsche Justiz, dass man sich als Fachanwalt inzwischen auch auf derartige Probleme konzentrieren muss, aber Richter kümmern sich im Arzthaftungsprozess meistens (es gibt Ausnahmen) einfach viel zu wenig um die Validität der gutachterlichen Aussagen und nehmen diese kommentarlos-unkritisch hin, auch wenn sie noch so unglaubwürdig und offenkundig falsch sind.
Wir werden in Ihrem Auftrag jeden Gutachter, der im konkreten Verdacht einer Falschbegutachtung steht, sowohl zivilrechtlich auf Schadensersatz als auch strafrechtlich wegen des Verdachts der Beihilfe zum Prozessbetrug in maximaler Konsequenz und bis in die letzte Instanz verfolgen.
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Sofern Sie den Eindruck haben, dass sich in Ihrem Fall ein Richter bewusst und zielgerichtet gegen die Deutsche Rechtsordnung gewendet hat, könnte es sein, dass der Tatbestand der Rechtsbeugung vorliegt. Wir müssen erwähnen, dass dies (statistisch) nur äusserst selten der Fall ist. Sollten Sie aber einen gut (!) begründbaren Verdacht haben, dürfen Sie sich ebenfalls jederzeit gerne an uns wenden. Wir werden die Angelegenheit genau prüfen und ggf. in Ihrem Auftrag die strafrechtlichen Konsequenzen ergreifen.